Auf Grund der §§ 79, 81 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (in der Fassung vom 24. Juli 2000, GBl. S. 581) hat der Gemeinderat am 18. Oktober 2011 für die Gemeinde Hildrizhausen folgende
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
-
Es erhöhen sich
- die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je
um 48.000 €
auf 5.828.000 €
und es reduzieren sich
- die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts je
um 76.000 €
auf 439.000 € -
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) bleibt unverändert. -
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.
Hildrizhausen, den 19. Oktober 2011
gez.
Matthias Schöck
Bürgermeister
Die Nachtragshaushaltssatzung 2011 steht auch hier zum download bereit.